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AGB

§1 Vertrag für DJ-Dienstleistungen

§1.1 Vertragsparteien

Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden (im Folgenden als “Kunde” bezeichnet) und dem DJ (im Folgenden als “DJ” bezeichnet) geschlossen. Der Kunde und der DJ werden gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.

§1.2 Vertragsgegenstand

Der DJ verpflichtet sich, die Dienstleistungen als DJ gemäß den Vereinbarungen in diesem Vertrag zu erbringen. Der Kunde beauftragt den DJ, bei einer Veranstaltung oder Feier (nachstehend als “Veranstaltung” bezeichnet) aufzutreten und Musik abzuspielen.

§2 Kündigungen

§2.1 Kündigung des Vertrages

Beide Parteien behalten sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen. In einem solchen Fall ist die kündigende Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Kündigung zu informieren. Kündigungsgründe könnten beispielsweise unvorhergesehene Ereignisse oder Vertragsverletzungen sein.

§2.2 Kündigungsbedingungen

Kunden können den Vertrag kostenfrei stornieren, wenn dies mindestens 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgt. Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen, jedoch mindestens 48 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn sind Stornierungsgebühren in Höhe von 90 % des vereinbarten Preises fällig.

§2.3 Kündigung durch den DJ

Der DJ behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, beispielsweise aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder persönlichen Notfällen. In einem solchen Fall wird der DJ den Kunden unverzüglich schriftlich über die Stornierung informieren. Wenn der DJ den Vertrag aus Gründen kündigt, die nicht auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, wird dem Kunden eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge angeboten, sofern anwendbar.

 

§3 Haftung

§3.1 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für jegliche Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Handhabung oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

§3.2 Haftung der Gäste

Die Gäste haften eigenständig für eventuelle Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Handhabung oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

 

§4 Zahlungsbedingungen

§4.1 Zahlung des vollen Preises

Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten vollen Preis für die DJ-Dienstleistungen zu zahlen, unabhängig von seiner Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung des DJs. Eine Unzufriedenheit des Kunden berechtigt nicht zur Minderung des Preises oder zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.

§4.2 Zahlungsmethoden

Die Zahlung des vereinbarten Preises kann ausschließlich über die vom DJ angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen. Der DJ wird dem Kunden spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung die akzeptierten Zahlungsmethoden mitteilen. Jegliche Unsicherheiten oder Fragen bezüglich der Zahlungsmethoden sollten vor der Veranstaltung geklärt werden.

 

§5 GEMA-Gebühren (öffentliche Aufführungen)

§5.1 Verantwortlichkeit für GEMA-Gebühren

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit GEMA-Gebühren oder ähnlichen Lizenzgebühren, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik anfallen. Der DJ übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung oder Verwaltung solcher Gebühren.

§5.2 Nachweis der GEMA-Gebühren

Sofern für die Veranstaltung GEMA-Gebühren erforderlich sind, obliegt es dem Kunden, vor der Veranstaltung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Lizenzen und Gebühren ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, dem DJ rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Nachweis über die Zahlung der GEMA-Gebühren zur Verfügung zu stellen. Dieser Nachweis kann beispielsweise in Form einer GEMA-Lizenz oder einer entsprechenden Quittung erbracht werden.

§5.3 Verzicht des DJs auf GEMA-Verantwortung

Der DJ verzichtet ausdrücklich auf jegliche Verantwortung oder Haftung im Zusammenhang mit GEMA-Gebühren oder ähnlichen Lizenzgebühren. Sollte es zu rechtlichen Konsequenzen oder Ansprüchen in Bezug auf GEMA-Gebühren kommen, trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen.

§5.4 Unterstützung bei GEMA-Angelegenheiten

Der DJ kann dem Kunden auf Anfrage Informationen und Unterstützung in Bezug auf GEMA-Gebühren und lizenzrechtliche Angelegenheiten zur Verfügung stellen. Dies dient jedoch ausschließlich zur Orientierung und sollte nicht als rechtliche Beratung interpretiert werden. Der Kunde wird ermutigt, rechtliche Fragen im Zusammenhang mit GEMA-Gebühren mit einem qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten zu klären.

§6 Anreise, Verpflegung und Unterkunft

§6.1 Anreise

Sofern der DJ für die Veranstaltung eine lange Anreise hat und für die Anreise Flugkosten, Bahnkosten, Taxi- oder Busgebühren entstehen, verpflichtet sich der Kunde, diese Anreisekosten zu tragen. Die genauen Anreisekosten werden vor der Veranstaltung in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt und sind Teil dieses Vertrags. Falls der DJ und sein Team die Anreise zur Veranstaltung selbstständig durchführen kann und keine zusätzlichen Kosten entstehen, fallen keine Anreisekosten an.

§6.2 Unterkunft

Falls der DJ eine längere Anreise hat oder für eine längere Zeit auf der Veranstaltung sein muss, muss der Kunde für eine Unterkunft sorgen und diese bereitstellen. Die Einzelheiten bezüglich der Unterkunft werden vor der Veranstaltung in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt und sind Teil dieses Vertrags.

§6.3 Verpflegung

Der Kunde verpflichtet sich, dem DJ angemessene Verpflegung und Getränke während der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet Mahlzeiten sowie angemessene Getränke (alkoholische und nicht alkoholische) während der gesamten Dauer der Veranstaltung.

§6.4 Besonderheiten zur Verpflegung

Der DJ wird dem Kunden im Voraus über eventuelle besondere Ernährungsbedürfnisse oder Allergien informieren. Der Kunde wird angemessene Vorkehrungen treffen, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

 

§7 Kleiderordnung

Der Kunde hat das Recht, eine Kleiderordnung für die Veranstaltung festzulegen. Sollte keine Kleiderordnung vom Kunden angegeben werden, ist es dem DJ gestattet, die Kleiderordnung nach eigenem Ermessen festzulegen.

 

§8 Musikwünsche

Der Kunde hat das Recht, Musikwünsche für die Veranstaltung zu äußern. Der DJ wird nach bestem Wissen und Können versuchen, diese Wünsche zu berücksichtigen, kann jedoch keine Garantie für die Erfüllung aller Musikwünsche geben. Die gespielte Musik muss den gesetzlichen Bestimmungen und den Werten der Veranstaltung entsprechen. Rechtswidrige Musik, die rassistische, antisemitische oder anderweitig diskriminierende Inhalte enthält wird nicht gespielt.

 

§9 Fotografie und Videografie

Der Kunde gestattet dem DJ, während der Veranstaltung Fotos und Videos aufzunehmen. Der DJ verpflichtet sich, diese Medien nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden, einschließlich der Erstellung von Erinnerungen an die Veranstaltung oder zur Eigenwerbung des DJs. Falls der Kunde besondere Anforderungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung dieser Medien hat, sollten diese schriftlich festgehalten werden.Weitere Informationen finden Sie hier: Foto- und Videoaufnahmen

 

§10 Eingriff in die Arbeit des DJs

§10.1 Verbot des Eingriffs

Es ist dem Kunden untersagt, in die Arbeit des DJs einzugreifen oder seine Tätigkeiten während der Veranstaltung zu stören. Der DJ ist für den reibungslosen Ablauf der musikalischen Darbietung verantwortlich und benötigt die volle Unterstützung des Kunden, um dies zu gewährleisten.

§10.2 Änderungen der Leistungen

Der DJ behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung Anpassungen an den vereinbarten DJ-Dienstleistungen vorzunehmen, sofern unvorhersehbare Umstände dies erfordern. Solche Änderungen werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Qualität der Dienstleistungen aufrechterhalten wird.

§10.3 Technische Störungen

Der DJ wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle technischen Geräte und Ausrüstungen ordnungsgemäß funktionieren und während der Veranstaltung keine technischen Probleme auftreten. Sollte jedoch unvorhergesehen ein technisches Problem auftreten, dass die Leistung des DJs beeinträchtigt, wird der DJ sein Bestes tun, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben. In solchen Fällen wird der DJ nicht für Ausfallzeiten oder Verzögerungen haftbar gemacht.

 

§11 Zusätzliche Dienstleistungen

Sofern der DJ zusätzliche Dienstleistungen anbietet, wie die Bereitstellung von Lichteffekten, Foto- und Videografie oder andere spezielle Anfragen, werden diese Dienstleistungen in einem separaten Vertrag oder in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die Bedingungen und Kosten für diese zusätzlichen Dienstleistungen werden gesondert vereinbart und sind nicht im Rahmen dieses Vertrags enthalten.

§12 Altersbeschränkung

Der Kunde muss entweder das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben oder die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, wenn er den DJ für eine Veranstaltung bucht.

§13 Verschwiegenheitsklausel

§13.1 Vertrauliche Informationen

Der DJ und seine Mitarbeiter verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen des Kunden, die sie während der Veranstaltung oder im Rahmen dieses Vertrags erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, persönliche Daten der Gäste, Veranstaltungsdetails, Geschäftsgeheimnisse oder andere Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder vernünftigerweise als solche angesehen werden können.

§13.2 Weitergabe vertraulicher Informationen

Der DJ und seine Mitarbeiter dürfen vertrauliche Informationen des Kunden nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben oder nutzen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen.

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

§15 Gerichtsstand

Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Unternehmenssitz des DJs in Ibbenbüren zuständig.

 

§16 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Letzte Änderung: 03.09.2023

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